Die am Neusiedlersee gelegene Freistadt Rust ist der kleinste Verwaltungsbezirk Österreichs. Auf Grund der Tatsache, dass Rust eine Statutarstadt ist, werden die Angelegenheiten der Bezirksverwaltung in der Stadt selbst am Magistrat der Freistadt Rust erledigt. Der Bürgermeister hat dadurch auch die Stellung eines Bezirkshauptmannes. Es hat historische Gründe, dass Rust eine Statutarstadt ist. Schon im Jahr 1681, als das Burgenland noch zu Ungarn gehörte, wurde Rust das Stadtrecht verliehen. Nach dem Anschluss des Burgenlandes an Österreich wurden die beiden ungarischen Freistädte Eisenstadt und Rust zu österreichischen Freistädten. Eine Statutarstadt ist im Bundes-Verfassungsgesetz als Stadt mit eigenem Statut bezeichnet, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtrecht unterscheidet.
Dieser kleine Bericht über Rust ist kein Reiseführer, sondern nur eine Anregung diese kulturgeschichtlich interessante Stadt am "Meer der Wiener" zu besuchen. Über eingefügte Links sind jedoch Detailinformationen aus verschiedenen Bereichen abrufbar.